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            <title>Außerordentliche Mitgliederversammlug GJKöln: Anträge</title>
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                <title>Außerordentliche Mitgliederversammlug GJKöln: Anträge</title>
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                        <title>A2neu2: Antrag auf Aufhebung aller Beschlüsse </title>
                        <link>https://gjkoelnmv17.antragsgruen.de/gjkoelnmv17/motion/3975</link>
                        <author>Carl</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Alle Beschlüsse der GJK, die nicht zum 31.12.17 dem Vorstand vorliegen, sollen aufgehoben werden.<br>
Der Vorstand erhält den Auftrag, alle Beschlüsse zu sammeln und transparent zugänglich zu machen. Der Vorstand stellt das Ergebnis einer Mitgliederversammlung vor.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Praktikabilität - weitere Begründung erfolgt mündlich</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 13 Dec 2017 20:42:00 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A2neu: Antrag auf Aufhebung aller Beschlüsse </title>
                        <link>https://gjkoelnmv17.antragsgruen.de/gjkoelnmv17/motion/3949</link>
                        <author>Carl</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Alle Beschlüsse der GJK, die nicht zum 31.12.17 dem Vorstand vorliegen, sollen aufgehoben werden.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Praktikabilität - weitere Begründung erfolgt mündlich</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 11 Dec 2017 21:07:00 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A2: Antrag auf Aufhebung aller Beschlüsse </title>
                        <link>https://gjkoelnmv17.antragsgruen.de/gjkoelnmv17/motion/3917</link>
                        <author>Carl</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Alle Beschlüsse der GJK, die nicht zum 31.12.17 vorliegen, sollen aufgehoben werden.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Praktikabilität - weitere Begründung erfolgt mündlich</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 04 Dec 2017 22:32:21 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A1: Satzung und ihre Appendices </title>
                        <link>https://gjkoelnmv17.antragsgruen.de/gjkoelnmv17/Satzung_und_ihre_Appendices_-48510</link>
                        <author>Carl, Henrik, Jakob, Lars, Stefan Matthias, Vincent, Zoey</author>
                        <guid>https://gjkoelnmv17.antragsgruen.de/gjkoelnmv17/Satzung_und_ihre_Appendices_-48510</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ersetze die aktuelle Satzung durch folgenden Entwurf:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>SATZUNG DER GRÜNEN JUGEND KÖLN</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§1 Name, Sitz, Tätigkeitsbereich</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Die Organisation trägt den Namen GRÜNE JUGEND KÖLN. Die GRÜNE JUGEND KÖLN ist als selbstständige Vereinigung die politische Jugendorganisation von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN KÖLN.<br></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Als solche verfolgen wir Ziele die denen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN KÖLN ähneln, vertreten allerdings unabhängig derer unsere Meinungen.<br></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Die GRÜNE JUGEND KÖLN organisiert ihre Arbeit autonom. Sie hat Programm-, Satzungs-, Finanz- und Personalautonomie.<br></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Der Sitz der Organisation ist Köln.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§2 Aufgaben</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die GRÜNE JUGEND KÖLN stellt sich folgenden Aufgabenfeldern:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Politische und organisatorische Schulungs-, Bildungs- und Informationsarbeit.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Bündnisarbeit und Kooperationen mit anderen politischen Jugendorganisationen, Jugendinitiativen und Interessengruppen und sonstigen Organisationen außerhalb von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN KÖLN.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Vertretung der Ziele und Grundsätze der GRÜNEN JUGEND KÖLN innerhalb der Jugend, der Gesellschaft und der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN entsprechend der geltenden Beschlüsse.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Gleichberechtigung von FIT*Personen in der Organisation.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§3 Mitgliedschaft</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Mitglied in der GRÜNEN JUGEND KÖLN kann jede natürliche Person bis zur Vollendung des 28. Lebensjahres werden.<br></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Bis zur Vollendung des 28. Lebensjahres ist jedes Mitglied von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN KÖLN automa­tisch Mitglied der GRÜNEN JUGEND KÖLN. Ein Widerruf ist möglich und muss gegenüber dem Vorstand der GRÜNEN JUGENDKÖLN schriftlich erklärt werden.<br></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Gleichzeitige Mitgliedschaft in anderen Organisationen<br></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Die gleichzeitige Mitgliedschaft in einer anderen parteipolitischen Organisation in Deutschland außer allen Organisa­tionen, die zu BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zählen, ist ausgeschlossen.<br></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li>Die Mitgliedschaft und Mitarbeit in der GRÜNEN JUGEND KÖLN und in einer faschistischen und/oder rechtspopulistischen Organisation schließen sich aus.<br></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="6"><li>Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Dieser kann den Aufnahmeantrag innerhalb eines Zeitraumes von vier Wochen nach Eingang des Antrages zurückweisen. Eine Zurückweisung ist der*dem Bewerber*in schriftlich zu begründen. Ist die Frist von vier Wochen verstrichen, ohne dass der Vorstand den Mitgliedsantrag zurückgewiesen hat, gilt die*der Antragsteller*in als aufgenommen. Gegen die Zurückweisung eines Aufnahmeantrages kann die*der Bewerber*in beim Landesschiedsgericht Einspruch einlegen. Das Bundesschiedsgericht der GRÜNEN JUGEND Bundes­verband ist in allen Fragen der Mitgliedschaft letzte Berufungsinstanz.<br></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="7"><li>Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, Tod oder mit Vollendung des 28. Lebensjahres. Der Austritt ist gegenüber dem Vorstand schriftlich zu erklären.<br></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="8"><li>Gegen ein Mitglied, das vorsätzlich gegen die Satzung oder die Grundsätze der GRÜNEN JUGEND KÖLN verstößt, kann jedes Mitglied der GRÜNEN JUGEND KÖLN Ausschluss beim Landesschieds­gericht bean­tragen, eine Berufung bis zum Bundesschiedsgericht der GRÜNEN JUGEND Bundes­verband ist möglich.<br></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="9"><li>Jedes Mitglied hat bei Wahlen innerhalb der GRÜNEN JUGEND KÖLN aktives und passives Wahl­recht. Jedes Mitglied hat das Recht an allen Veranstaltungen der GRÜNEN JUGEND KÖLN teilzu­nehmen. Für alle Ämter innerhalb der GRÜNEN JUGEND KÖLN können nur Mitglieder der GRÜNEN JUGEND KÖLN kandidieren. Mit dem Ende der Mitgliedschaft gehen alle in der GRÜNEN JUGEND KÖLN besetzten Ämter verloren.<br></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="10"><li>Bei der GRÜNEN JUGEND KÖLN kann jede*r mitarbeiten auch ohne Mitglied zu werden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§4 Gliederung und Aufbau</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Grüne Jugend Köln setzt sich aus folgenden Organen zusammen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Mitgliederversammlung</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Aktiventreffen</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Vorstand</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Kommissionen</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§5 Mitgliedsversammlung (MV)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Die Mitgliederversammlung ist das höchste beschlussfassende Organ der GRÜNEN JUGEND KÖLN. Sie setzt sich aus allen anwesenden Mitgliedern zusammen.<br></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Die Mitgliederversammlung tritt mindestens zwei mal jährlich zusammen. Der Vorstand muss unter Angabe der vorläufigen Tagesordnung mit einer Ladungsfrist von vierWochen dazu ein­laden. Die Einladung erfolgt per E-Mail, kann abweichend auf Wunsch von einzelnen Mitgliedern für diese postalisch erfolgen.<br></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Die Ladungsfrist kann in zu begründenden Dringlichkeitsfällen auf eine Woche verkürzt werden. Die Dring­lichkeit ist von der Mitgliederversammlung zu Beginn ihrer Sitzung festzustellen. Eine außerordent­liche Mitgliederver­sammlung ist durch den Vorstand oder eine 2/3 Mehrheit eines AT einzuberufen.<br></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Die Beschlussfähigkeit ist erreicht, sobald 12 Mitglieder anwesend sind.<br></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li>Die Mitgliederversammlung<br><ol><li>bestimmt die Grundlinien für die politische und organisatorische Arbeit der GRÜNEN JUGEND KÖLN,<br></li><li>nimmt Berichte des Vorstandes, der Kommissionen, anderen Gliederungen sowie der Delegierten zu anderen Versammlungen entgegen,<br></li><li>beschließt über den Haushalt<br></li><li>beschließt über eingebrachte Anträge,<br></li><li>beschließt im Vorfeld von Wahlen über Fragen des Wahlkampfes,<br></li><li>beschließt und ändert die Satzung und deren Bestandteile nach §13.<br></li><li>wählt turnusgemäß auf der letzten regulären Mitgliederversammlung im Jahr den Vorstand,<br></li><li>entlastet den Vorstand,<br></li><li>wählt die in der Satzung benannten Delegierten,<br></li><li>wählt die Rechnungsprüfer*innen und nimmt deren Bericht entgegen.<br></li></ol></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="6"><li>Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind zu protokollieren. Das Protokoll einer Mit­gliederversammlung ist auf der darauf folgenden Mitgliederversammlung zur Abstimmung über die Annahme zu stellen.<br></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="7"><li>Anträge können von Mitgliedern, Komissionen und dem Vorstand einge­bracht und unterstützt werden.<br></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="8"><li>Es gelten entsprechend die Regelungen der Geschäftsordnung der Mitgliederversammlung der GRÜNEN JUGEND KÖLN, welche die Mitgliederversammlung mit absoluter Mehrheit beschließt und ändert.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§6 Aktiventreffen(AT)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Das Aktiventreffen ist die mindestens monatlich stattfindende Versammlung der aktiven Mitglieder und interessierten Nichtmitglieder.<br></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Planung, Organisation und Einladung zum Aktiventreffen erfolgen durch den Vorstand.<br></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Stimmberechtigt sind anwesende Mitglieder und Nichtmitglieder vor Vollendung des 28. Lebensjahres.<br></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Ein Aktiventreffen ist beschlussfähig:
<ol><li>sobald mindestens 7 stimmberechtigte Personen anwesend sind oder</li><li>die drei vorangegangenen Aktiventreffen nicht nach 4.1 beschlussfähig waren.<br></li></ol></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li>Das Aktiventreffen
<ol><li>beschließt über unsere ständigen Angelegenheiten,</li><li>kontrolliert den Vorstand,</li><li>trägt zu unserer politischen Meinungsbildung bei,</li><li>bildet durch einfachen Mehrheitsentscheid Kommissionen und bestimmt die koordinierenden Personen.<br></li></ol></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="6"><li>Das Aktiventreffen darf mit seinen Entscheidungen nicht Beschlüssen der Mitgliederversammlung widersprechen.<br></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="7"><li>Die Beschlüsse der Aktiventreffen sind zu protokollieren.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§7 Vorstand</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Der ehrenamtlich tätige Vorstand führt die laufenden Geschäfte der GRÜNEN JUGEND KÖLN im Rahmen der Satzung und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung aus. Er vertritt die GRÜNE JUGEND KÖLN nach innen und außen sowie gegenüber der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN KÖLN.<br></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Zentrale Kernaufgaben der Vorstandarbeit sind u.a.:
<ol><li>Finanzangelegenheiten,</li><li>Öffentlichkeitsarbeit,</li><li>interne Vernetzung und Koordinierung der Aktiventreffen und der Komissionen</li><li>Koordinierung von Bildungsangeboten,</li><li>Bündnisarbeit und Kooperation.<br></li></ol></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Der Vorstand setzt sich jeweils zusammen aus:
<ol><li>zwei gleichberechtigten Sprecher*innen, davon mindestens eine FIT*Person,</li><li>einer*m Schatzmeister*in,</li><li>einer*m politischen Geschäftsführer*in und</li><li>eine von der Mitgliederversammlung festgelegte Anzahl an Beisitzer*innen.<br></li></ol></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Die Sprecher*innen, die*der Schatzmeister*in und die*der politische Geschäftsführer*in bilden zusammen den geschäftsführenden Vorstand. Der geschäftsführende Vorstand sowie der Vor­stand insgesamt müssen mindestens zur Hälfte aus FIT*Personen bestehen.<br></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li>Der Vorstand wird auf ein Jahr gewählt; Wiederwahl ist möglich. Ab einer möglichen Wiederwahl nach zwei regulären Amtszeiten im geschäftsführenden Vorstand in Folge benötigt der*die Kandidat*in min­destens 2/3 der abgegebenen Stimmen. Bei einem vorzeitigen Rücktritt oder einer Abwahl wählt die Mitgliederversammlung eine*n Nachfolger*in bis zur nächsten turnusgemäßen Wahl des gesamten Vorstandes.<br></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="6"><li>Gleichzeitige Mitgliedschaft im Vorstand der GRÜNEN JUGEND KÖLN und im Bundes­vorstand der GRÜNEN JUGEND, eines Landes- oder des Bundesvorstandes von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, des Europaparlamentes, des Deutschen Bundestages oder des Land­tages NRW schließt sich aus.<br></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="7"><li>Die Mitglieder des Vorstandes können von der Mitgliederversammlung insgesamt oder einzeln mit absoluter Mehrheit abgewählt werden, wenn zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung ein schriftlicher Antrag gestellt wird. Der Antrag muss den Mitgliedern mindestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung zur Verfügung gestellt werden.<br></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="8"><li>Alle Mitglieder des Vorstandes sind gleichberechtigt und in politischen Fragen einzelvertretungs­berechtigt. Der Vorstand ist gemeinsam für den Haushalt verantwortlich.<br></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="9"><li>Der Vorstand
<ol><li>muss mindestens einmal jährlich und auf Antrag einer Mitglieder­versammlung einen schriftlichen Rechenschaftsbericht vorlegen.</li><li>steht in der Verantwortung nach seiner Amtszeit eine möglichst reibungslose Übergabe der Geschäfte an seine Nachfolge zu ermöglichen.</li><li>berichtet regelmäßig über seine Arbeit.</li><li>gibt sich selbst eine den Mitgliedern zugängliche Geschäftsordnung, die Näheres regelt.<br></li></ol></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="10"><li>Der Vorstand hat sicher zu stellen, dass alle personenbezogenen Daten vertraulich behandelt werden. Dies sollte mit aktuellen Datenschutzstandards übereinstimmen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§8 Kommissionen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Eine Kommision ist eine mit der Bearbeitung eines bestimmten Sachthemas bzw. Aufgabenbereiches beauftragte Gruppe.<br></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Die Anzahl der Mitglieder ist unbegrenzt - kann im Ausnahmefall aber durch die*den Koordinator*in begrenzt werden.<br></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Mit endgültiger Erfüllung ihrer Aufgabe ist die Kommision aufgelöst.<br></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Bildung und Auflösung der Kommisionen erfolgen durch das Aktiventreffen.<br></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li>Es wird eine vom AT bestimmte Anzahl an koordinierenden Personen bestimmt, diese ist dem Aktiventreffen sowie dem Vorstand Rechenschaft schuldig. Die koordinierende Person kann einstimmig mit sofortiger Wirkung durch den Vorstand oder durch eine eine einfache Mehrheit eines Aktiventreffens des Amtes enthoben werden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§9 Finanzen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Der Vorstand legt der Mitgliederversammlung einmal im Jahr schriftlich einen Haus­haltsplan für das Folgejahr und einen detaillierten schriftlichen Jahresabschluss für das Vorjahr vor. Beide müssen zu Beginn der Mitgliederversammlung allen Mitgliedern zugänglich ausliegen.<br></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Die Mitgliederversammlung wählt mindestens zwei Rechnungsprüfer*innen, wovon mindestens die Hälfte FIT*Personen sind, für die Dauer von einem Jahr. Die Rechnungsprüfer*innen prüfen die Ordnungs­mäßigkeit der Buchführung sowie die Angemessenheit der Ausgaben und das Übereinstimmen der Ausgaben mit den Beschlüssen.<br></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Rechnungsprüfer*innen dürfen nicht Mitglied des Vorstandes sein. Sie dürfen sich nicht in einem beruflichen oder finanziellen Abhängigkeitsverhältnis zur GRÜNEN JUGEND KÖLN befinden. Rechnungs­prüfer*innen dürfen nicht an der Erstellung des zu prüfenden Rechenschaftsberichts teilgenommen haben.<br></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Die Rechnungsprüfer*innen berichten der Mitgliederversammlung schriftlich und stellen den Antrag auf Entlastung des Vorstandes in Finanzangelegenheiten.<br></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li>Alle Ausgaben müssen von zwei Vorstandsmitgliedern unterzeichnet werden,<br>
die*der Schatzmeister*in kann alleine Einzelausgaben bis zu einer Höhe von 1% des veranschlagten Haushaltsvolumens - gemessen an den Ausgaben -tätigen. Ausgaben müssen mit der Satzung, den Beschlüssen der Mitgliederversammlung und den Entscheidungen der AT konform sein. Über Näheres entscheidet der Vorstand.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§10 Delegierte</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Die GRÜNE JUGEND KÖLN entsendet eine*n Delegierte*n und eine*n Stellvertreter*in in den Delegiertenrat von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN KÖLN.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Die GRÜNE JUGEND KÖLN entsendet nach Möglichkeit Deligierte in andere Gremien und Organe der GRÜNEN JUGEND sowie BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf allen Strukturebenen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Die Wahl der Deligitierten kann durch Bestimmungen der empfangenden Organisation eingeschränkt werden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§11 Allgemeine Bestimmungen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Abstimmungen sind grundsätzlich offen, auf Antrag einer stimmberechtigten Person wird die Abstimmung geheim durchgeführt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Wahlen sind immer geheim durchzuführen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Entscheidungen werden, wenn nicht anders geregelt, mit einfacher Mehrheit getroffen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Die Satzung kann von der Mitgliederversammlung mit Zwei-Drittel-Mehrheit geändert werden. Anträge zur Änderung der Satzung sind schriftlich mindestens zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung einzureichen und eine Woche vor der Mitgliederversammlung den Mitgliedern zugänglich zu machen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Alle Sitzungen der GRÜNEN JUGEND KÖLN sind öffentlich, sofern nicht mit einer 2/3- Mehrheit der an der Sitzung teilnehmenden Mitglieder anders beschlossen wurde.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§12 Bestandteile</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Die Finanzordnung der GRÜNEN JUGEND KÖLN ist Bestandteil dieser Satzung.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Das FIT*Statut der GRÜNEN JUGEND KÖLN ist Bestandteil dieser Satzung.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Die Geschäftsordnung der GRÜNEN JUGEND KÖLN ist Bestandteil dieser Satzung.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Die Wahlordnung der GRÜNEN JUGEND KÖLN ist Bestandteil dieser Satzung.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§13 Auflösung</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Auflösung der GRÜNEN JUGEND KÖLN kann nur durch eine eigens dafür einberufene Mitgliederver­sammlung mit einer 3/4-Mehrheit beschlossen werden. Die Mitgliederversammlung kann über die Verwen­dung des Restvermögensbeschließen, geschieht dies nicht fällt dieses an die GRÜNE JUGEND NRW.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>GESCHÄFTSORDNUNG DER GRÜNEN JUGEND KÖLN</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§1 Geltungsbereich</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Regelungen der Geschäftsordnung gelten für Mitgliederversammlungen (kurz MV) sowie Aktiventreffen (kurz AT) der GRÜNEN JUGEND KÖLN. Die Geschäftsordnung regelt unter anderem den Ablauf der Versammlung, die Verfahren bei Abstimmungen und Kriterien für die Beschlussfähigkeit. Die Regelungen der Satzung und des FIT*statuts sind vorrangig zu beachten. Vor allen anderen Regelungen hat diese Geschäftsordnung Vorrang.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§2 Öffentlichkeit</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Landesmitgliederversammlung sowie das Aktiventreffen tagen grundsätzlich öffentlich. Jedes anwesende Mitglied kann die Nichtöffent­lichkeit beantragen. Über den Antrag der Nichtöffentlichkeit wird mit 2/3-Mehrheit entschieden. In dringenden Fällen kann der Vorstand die Nichtöffentlichkeit herstellen. Gegen diesen Vorgang kann jedes anwesende Mitglied Einspruch erheben. Über den Einspruch wird mit 2/3-Mehrheit der Landesmitgliederversammlung bzw. des Aktiventreffens entschieden. Der Ausschluss einzelner Personen, die nicht Mitglied sind, ist in begründeten Einzelfällen auf dieselbe Vorgehensweise zu befassen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§3 Geschäftsordnungsanträge</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Jedes stimmberechtigte Mitglied kann einen Antrag zur Geschäftsordnung stellen. Es zeigt dies durch Mel­dung mit beiden Händen an. Während eines Redebeitrages oder einer Abstimmung sind Geschäftsord­nungsanträge nicht zulässig.<br></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Anträge zur Geschäftsordnung können unter anderem sein:
<ol><li>Antrag auf Schluss der Redeliste</li><li>Antrag auf weitere Rede- und Debattenbeiträge</li><li>Antrag auf sofortiges Ende der Debatte</li><li>Antrag auf sofortige Abstimmung</li><li>Antrag auf Vertagung eines Antrages</li><li>Antrag auf Redezeitbegrenzung</li><li>Antrag auf eine Unterbrechung der Versammlung</li><li>Antrag auf Ablösung des Präsidiums</li><li>Antrag auf ein Einberufung einer FIT*Versammlung</li><li>Antrag auf Vetorecht nach FIT*Statut</li><li>Antrag auf Nichtbefassung eines Antrages<br></li></ol></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Die*der Antragsteller*innen begründen ihren Antrag kurz. Daraufhin wird eine ebenfalls kurze Gegen­rede zugelassen. Danach wird über den Antrag mit einfacher Mehrheit entschieden. Meldet sich niemand zur Gegenrede, so gilt der Antrag als angenommen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§4 Beschlussfähigkeit Mitgliederversammlung</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn satzungsgemäß eingeladen wurde.<br></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Die Mitgliederversammlung wird beschlussunfähig, wenn auf Antrag eines Mitgliedes festgestellt wird, dass im Versammlungsraum weniger als ein Drittel der teilnehmenden stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Diese Zahl ermittelt sich aus der Anzahl der Mitglieder, die sich bis zum Zeitpunkt der Feststellung in die Teilnehmendenlisten eingetragen haben.<br></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Die Tagungsleitung hat das Recht und auf Wunsch des*der Antragssteller*innen die Pflicht, die Fest­stellung auszusetzen, bis alle am Tagungsort anwesenden Mitglieder den Versammlungsraum betreten können.<br></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Stellt die Tagungsleitung die Beschlussunfähigkeit fest, ist die Mitgliederversammlung unverzüglich zu beenden. Nicht behandelte Anträge werden auf die nächste Mitgliederversammlung vertagt. In dringenden inhaltlichen Fällen entscheidet vorab der Vorstand.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§5 Tagesordnung</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Ein Vorschlag zur Tagesordnung wird der Einladung zur MV beigefügt.<br></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Über die Tagesordnung entscheidet die MV zu Beginn der Versammlung mit einfacher Mehrheit.<br></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Jedes stimmberechtigte Mitglied ist berechtigt Änderungsanträge an die Tagesordnung zu stellen. Diese benötigen eine absolute Mehrheit.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§6 Tagungsleitung</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Die Mitgliederversammlung wählt vor der Abstimmung über die Tagesordnung ein Präsidium als Tagungs­leitung.<br></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Das Präsidium muss mindestens zur Hälfte mt FIT*Personen besetzt sein.<br></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Das Präsidium kann mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit durch ein anderes Präsidium ersetzt werden. Die Abstimmung darüber findet geheim statt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§7 Rederecht</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Rederecht haben alle anwesenden Mitglieder und Nichtmitglieder vor Vollendung des 28. Lebensjahres. Das Wort wird vom Präsidium erteilt. Das Präsidium kann der MV eine zeitliche Begrenzung der einzelnen Redebeiträge sowie eine Begrenzung der Anzahl der Redebeiträge vor­schlagen. In begründeten Fällen hat das Präsidium das Recht zur Wortentziehung. Personen, die nicht Mitglied sind, kann auf Antrag jedes Mitgliedes mit einfacher Mehrheit der Landesmitgliederversammlung das Rederecht verwährt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§8 Abstimmungen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Abstimmungen finden grundsätzlich offen statt.<br></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Auf Antrag einer stimmberechtigten Person kann eine Abstimmung geheim statt finden.<br></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Wahlen finden geheim statt. Näheres regelt die Wahlordnung der GRÜNEN JUGEND KÖLN.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§9 Anträge</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Jedes Mitglied, jede Kommission und der Vorstand der GRÜNEN JUGEND KÖLN hat das Recht einen Antrag an die MV zu stellen.<br></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Anträge müssen 7 Tage vor Beginn der Mitgliederversammlung schriftlich eingereicht werden.<br></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Die Anträge, ausgenommen Dringlichkeitsanträge, müssen allen Mitgliedern durch den Vorstand in digitaler Form zugänglich gemacht werden.<br></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Dringlichkeitsanträge sind jederzeit möglich. Die MV muss den Status als Dringlichkeitsantrag mit einer absoluten Mehrheit bestätigen.<br></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li>Das Präsidium unterbreitet der Mitgliederversammlung einen Vorschlag zu Einbringungszeit und Modalitäten der Antragsdebatte.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§10 Änderungsanträge</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Änderungsanträge können bis zur Behandlung der entsprechenden Stelle eines Antrags durch die Mitglie­derversammlung schriftlich eingereicht werden.<br></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Jedes Mitglied hat das Recht einen Rückholantrag zur Wiederbefassung einer bereits behandelten Stelle eines Antrags zu stellen. Die Mitgliederversammlung entscheidet mit einer einfachen Mehrheit über die Annahme dieses Rückholantrags.<br></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Das Präsidium unterbreitet der Mitgliederversammlung einen Vorschlag zu Einbringungszeit und Modalitäten der Antragsdebatte.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>WAHLORDNUNG DER GRÜNEN JUGEND KÖLN</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§1 Wahlrecht</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Passives und aktives Wahlrecht haben alle Mitglieder der GRÜNEN JUGEND KÖLN.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§2 Personenwahlen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Personenwahlen finden grundsätzlich frei und geheim statt.<br></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Vor der Wahl wird eine Wahlkommission von der Versammlung in offener Abstimmung gewählt. Diese führt gemeinsam mit dem Präsidium die Wahlen durch.<br></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Für die Wertung einer abgegebenen Stimme muss der Wille der Wählenden klar erkennbar sein. Als Ja-Stimme gilt ein „Ja“ und oder der Name der zu wählenden Person.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§3 Wahlverfahren mit mehreren Bewerber*innen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Bei Wahlen mit mehreren Bewerber*innen für ein Amt, hat jede*r Stimmberechtigte*r nur eine Stimme. Stimmberechtigte können für eine*n einzelne*n Bewerber*in stimmen, alle Bewerber*innen insge­samt mit “Nein” ablehnen oder mit “Enthaltung” stimmen.<br></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Im 1. Wahlgang ist gewählt, wer mehr als 50 Prozent der gültigen Stimmen erhalten hat. Sind nicht alle Plätze im ersten Wahlgang besetzt worden, kommt es zum zweiten Wahlgang.<br></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Im 2. Wahlgang dürfen nur diejenigen Kandidat*innen antreten, die im 1. Wahlgang mindestens 10 Prozent der Stimmen erhalten haben, mindestens aber doppelt so viele Kandidat*innen wie Plätze zu besetzen sind. Maßgeblich ist hierbei die Reihenfolge der Ja-Stimmergebnisse aus dem 1. Wahl­gang.<br></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Im 2. Wahlgang ist gewählt, wer mehr als 50 Prozent der gültigen Stimmen erhält.<br></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li>Sollten auch im zweiten Wahlgang nicht alle Plätze besetzt werden, kommt es zum dritten Wahl­gang.<br></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="6"><li>Im 3. Wahlgang dürfen doppelt so viele Kandidat*innen antreten wie noch Plätze zu besetzen sind. Maßgeblich ist die Reihenfolge der Ja-Stimmergebnisse aus dem 2. Wahlgang. Bei Stimmgleichheit entscheidet das Los über den*die Kandidat*in, die im 3. Wahlgang erneut antreten darf.<br></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="7"><li>Im 3. Wahlgang ist gewählt, wer mehr als 50 Prozent der gültigen Stimmen erhält.<br></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="8"><li>Sollten auch nach dem dritten Wahlgang nicht alle Plätze besetzt sein, wird das Verfahren neu eröffnet.<br></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="9"><li>Falls im 3. Wahlgang des 2. Wahlverfahrens kein*e Kandidat*in die erforderliche Stimmzahl erhält, gibt es zusätzlich einen 4. Wahlgang. Im 4. Wahlgang kann nur noch die Person antreten, die im 3. Wahlgang die meisten Stimmen erhalten hat. Bei Stimmgleichheit entscheidet das Los, wer im 4. Wahlgang erneut antreten darf. Im 4. Wahlgang ist gewählt, wer mehr als 50 Prozent der Stimmen erhält.<br></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="10"><li>Sollte auch im zweiten Wahlverfahren kein*e Kandidat*in die erforderliche Mehrheit erhalten, so wird die Wahl für den Platz auf die nächste Versammlung vertagt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§4 Wahlverfahren mit nur einer*einem Bewerber*in</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Gibt es für ein Amt nur eine*n Bewerber*in, so ist mit Ja, Nein oder Enthaltung zu dieser Person abzustimmen.<br></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Im ersten Wahlgang ist gewählt, wer die absolute Mehrheit, also mehr als die Hälfte der gültigen ab­gegebenen Stimmen erhält. Ist dies nicht der Fall wird ein zweiter Wahlgang durchgeführt. Am zweiten Wahlgang darf nur die/der Bewerber*in teilnehmen, die/der auch an dem ersten Wahlgang teilgenommen hat.<br></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Die Person ist im zweiten Wahlgang gewählt, wenn sie mehr als 50 Prozent der gültigen Stimmen erhält.<br></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Wird im zweiten Wahlgang keine Person gewählt, wird die Wahl erneut mit einem ersten Wahlgang eröffnet. An diesem ersten Wahlgang können alle Personen teilnehmen. Wenn in zwei Wahlver­fahren keine Person gewählt wird, wird die Wahl auf die kommende Versammlung verschoben.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§5 Wahlen in gleiche Ämter</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Wahlen in gleiche Ämter können in einem Wahlgang erledigt werden, in dem jede*r Stimmberech­tigte*r maximal so viele Stimmen vergeben kann, wie Ämter im jeweiligen Wahlgang zu besetzten sind, oder insgesamt mit “Nein” oder “Enthaltung” gestimmt wird.<br></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Das Kumulieren (Häufen) von Stimmen ist nicht möglich.<br></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Das Wahlverfahren entspricht jeweils entweder dem in § 2 oder 3, je nachdem, ob es mehr Bewerber*innen als Ämter gibt (§ 3) oder maximal genauso viele Bewerber*innen wie Ämter (§4).<br></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>FIT*Plätze und offene Plätze müssen in getrennten Wahlgängen gewählt werden. Bevor der Wahl­gang der offenen Plätze eröffnet werden kann, müssen die Wahl, die Auszählung der Stimmen und die Verkündung des Ergebnisses für die FIT*Plätze erfolgt sein.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§6 Wahl des Vorstandes</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Die Mitglieder des Vorstandes werden in folgender Reihenfolge gewählt: Sprecher*in (FIT*Platz), Sprecher*in, Schatzmeister*in, politische*r Geschäftsführer*in, die vorher festgelegte Anzahl an Beisitzer*innen.<br></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Der Vorstand wird auf der letzten ordentlichen Mitgliederversammlung eines Jahres auf ein Jahr gewählt.<br></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Der Vorstand wird auf der Mitgliederversammlung auf ein Jahr gewählt; Wiederwahl ist möglich. Ab einer möglichen Wiederwahl nach zwei regulären Amtszeiten im geschäftsführenden Vorstand in Folge benötigt der*die Kandidat*in min­destens 2/3 der abgegebenen Stimmen.<br></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Bei einem vorzeitigen Rücktritt oder einer Abwahl wählt die Mitgliederversammlung eine*n Nachfolger*in bis zur nächsten turnusgemäßen Wahl des gesamten Vorstandes</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§7 Votenvergabe</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Grundsatz, Begriffsbestimmung<br></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Gremien der GRÜNEN JUGEND KÖLN können Kandidaturen für Ämter und Mandate in anderen Organisationen, insb. der Partei BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN KÖLN politisch unterstützen (Votum). Ein Votum enthält die Aussage, dass die unterstützte Kandidatur im Interesse der GRÜNEN JUGEND KÖLN liegt, insb. dass die/der Kandidat*in geeignet ist, die politi­schen Ziele und Vorstellungen der GRÜNEN JUGEND KÖLN in dem Gremium, für das sie*er kandi­diert, voranzubringen oder umzusetzen. Ein Votum berechtigt die*den Kandidat*in, es bei seiner Bewerbung anzuführen und damit zu werben. Darüber hinaus berechtigt und verpflichtet es niemanden.<br></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Voraussetzungen<br><ol><li>Um ein Votum können sich alle bewerben, die das 28. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Sie sollten Mitglieder der GRÜNEN JUGEND KÖLN sein. Es können Voten für alle Gremien der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN KÖLN, aber auch anderer Organisationen, die den politischen Vorstellungen der GRÜNEN JUGEND KÖLN nahe stehen, vergeben werden.<br></li></ol></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Vergabeverfahren<br><ol><li>Voten können von der Mitgliederversammlung vergeben werden, nicht jedoch vom Vorstand. Es liegt in der Verantwortung der/des Kandidat*in, sich um ein Votum zu bemühen. Die Vergabe eines Votums ist nur nach Ankündigung eines entsprechenden Punktes in der Tagesordnung möglich. Die Voten­vergabe erfolgt in der Regel offen. Es muss jedoch auf Antrag eine geheime Abstimmung durchge­führt werden. Es wird zu Anfang des jeweiligen Tagesordnungspunktes durch die Mitgliederver­sammlung beschlossen, wie viele Voten vergeben werden.<br></li></ol></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li>Abstimmungsverfahren<br><ol><li>Liegt nur eine Bewerbung vor, muss im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit der Stimmen erreicht werden. Liegen mehrere Bewerbungen für die gleiche Position vor, so erhält das Votum der*diejenige, die*der die absolute Mehrheit der Stimmen erreicht. Gelingt dies bei der ersten Abstimmung niemandem, findet eine zweite Abstimmung zwischen den beiden Personen statt, die im ersten Durchgang die jeweils meisten Stimmen auf sich vereinigen konnten. Das Votum erhält die*derjenige, die*der die absolute Mehrheit der Stimmen auf sich vereinigt. Gelingt dies keiner*keinem der Bewerber*innen, so findet eine dritte Abstimmung statt. An ihr nimmt nur die*derjenige teil, die*der bei der vorangegangenen Abstimmung die meisten Stimmen auf sich vereinigen konnte. Erhält er*sie die absolute Mehrheit der Stimmen im dritten Durchgang nicht, so gilt das Votum als GRÜNE JUGEND KÖLN verweigert. Liegen lediglich zwei Bewerbungen für eine Position vor, so entfällt der erste Abstimmungsdurchgang.</li></ol></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>FINANZORDNUNG DER GRÜNEN JUGEND KÖLN</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§1 Rechenschaftsbericht</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Vorstand hat über die Herkunft und Verwendung der Mittel sowie über das Vermögen nach Abrechnung des Geschäftsjahres in seinem Rechenschaftsbericht wahrheitsgemäß und nach bestem Wissen und Gewissen öffentlich Rechenschaft zu geben; er wird von der*dem Schatzmeister*in unterzeichnet.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der gesamte Vorstand ist für die Einhaltung des von der Mitgliederversammlung beschlossenen Haushaltsplans verantwortlich. Der*die Schatzmeister*in ist für die ordnungsgemäße Haushaltsführung verantwortlich.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§2 Haushalt</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Der*die Schatzmeister*in entwirft den Haushaltsplan und legt ihn dem Landesvorstand zur Beschlussfassung vor. Über die Annahme des Haushaltsplanes entscheidet die Mitglieder­versammlung.<br></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Bilanzwahrheit, Bilanzklarheit, Bilanzkontinuität, Übersichtlichkeit und Transparenz sind Bestandteil unserer Finanzpolitik. Die Übereinstimmung der Ansätze in der Eröffnungsbilanz und der voran­gegangenen Schlussbilanz muss ebenso gewährleistet sein wie die Vollständigkeit sämtlicher Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge.<br></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Gelder können nur für satzungsgemäße Zwecke und im Rahmen des Haushaltes verwendet werden. Kredite an Dritte sind satzungswidrig und damit unzulässig.<br></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Eine Ausgabe muss durch einen entsprechenden Etattitel auch möglich sein. Beschlüsse, für deren Deckung kein ausreichender Etattitel vorhanden ist, sind nur über die Umwidmung von anderen Etat­posten auszuführen. Ohne diese Umwidmung erfolgt keine Ausführung des Beschlusses.<br></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li>Das Rechnungswesen unterliegt den Grundsätzen der “Doppelten Buchführung”. Finanzanord­nungen (Einnahmen und Ausgaben) bedürfen der sachlichen und rechnerischen Kontrolle durch die*den Schatzmeister*in. Buchungen erfolgen grundsätzlich nur nach Geldfluss, allerdings sind am Jahresende die entsprechenden Periodenabgrenzungen vorzunehmen.<br></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="6"><li>Zeichnungsberechtigt ist der geschäftsführende Vorstand. Zahlungsanweisungen werden von jeweils zwei Vorstandsmitgliedern unterschrieben.<br></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="7"><li>Wird der von der Mitgliederversammlung genehmigte Etat der Organisation nicht einge­halten, dann muss der Haushalt des Folgejahres durch neue Veranschlagung oder über eine Haus­haltssperre um denselben Betrag bei den Ausgaben reduziert werden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§3 Spenden</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Die Organisation ist berechtigt, Spenden anzunehmen. Ausgenommen sind Spenden, die im Sinne des Parteiengesetzes unzulässig sind. Solche Spenden sind unverzüglich den Spender*innen zurück zu überweisen.<br></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Spenden sind im Rechenschaftsbericht unter Angabe des Namens und der Anschrift des Spenders bzw. der Spenderin zu verzeichnen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Spendenquittungen unterschreibt der*die Schatzmeister*in.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§4 Barkasse und Geldanlagen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Nach Möglichkeit sollen alle Finanztransaktionen über das Girokonto abgewickelt werden. Die Bar­kasse darf nur in Ausnahmefällen in Anspruch genommen werden. Barbestände sind möglichst niedrig zu halten.<br></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Finanzanlagen dürfen nur bei Banken angelegt werden, die einem Einlagensicherungsfonds ange­hören, der im Insolvenzfall eine hundertprozentige Rückzahlung garantiert.<br></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Alle Konten müssen auf den Namen „Grüne Jugend Köln“ laufen bzw. dies als Namenszusatz bein­halten, sofern die Bank auf einem Personennamen besteht.<br></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Geldbestände sollen möglichst wirtschaftlich angelegt werden. Dazu gehört eine Begrenzung des Girokontobestandes auf die voraussichtlich benötigte Geldmenge.<br></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li>Finanzanlagen, die das Risiko der Vermögensminderung beinhalten, sind unzulässig.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§5 Aufbewahrung der Unterlagen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Konten und die Buchhaltungsbelege, inklusive der Beschlüsse müssen 10 Jahre aufbewahrt werden. Verantwortlich hierfür ist der amtierende Vorstand.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>Diese Finanzordnung tritt mit dem Tag ihrer Annahme durch die </em><em>M</em><em>itgliederversammlung in Kraft und setzt alle bisherigen Finanzordnungen außer Kraft. Beschlossen von der </em><em>M</em><em>itgliederversammlung der GRÜNEN JUGEND </em><em>KÖLN </em><em>am </em><em>13.12.2017</em></p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Im Herbst 2017 kam in der GRÜNEN JUGEND KÖLN die Idee auf die aktuelle Satzung zu überarbeiten, da auf der letzten Mitgliederversammlung deutlich geworden ist, dass diese einige eklatante Schwächen aufweist.<br>
Zu diesem Zweck haben wir uns in den letzten Wochen zusammengesetzt und eine neue Satzung auf Grundlage der Satzung der Grünen Jugend NRW erarbeitet. Der neuen Satzung haben wir zudem eine Geschäftsordnung, eine Wahlordnung und eine Finanzordnung beigefügt, um auch diese Gebiete eindeutig zu regeln.<br>
Eine detaillierte Begründung einzelner Aspekte erfolgt auf der Mitgliederversammlung</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 04 Dec 2017 22:09:00 +0100</pubDate>
                    </item></channel></rss>